11.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 243/12
Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2012 — Berning & Söhne/Kommission
(Rechtssache T-445/07) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, „andere Verschlüsse“ und Ansetzmaschinen - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch sonstiger Geschäftsinformationen - Beweis - Verteidigungsrechte - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Verjährung - Geldbußen - Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung - Mildernde Umstände - Gleichbehandlung - Verhältnismäßigkeit)
2012/C 243/21
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Berning & Söhne GmbH & Co. KG (Wuppertal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Niggemann und K. Gaßner)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Mojzesowicz und R. Sauer)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2007) 4257 endg. der Kommission vom 19. September 2007 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] (Sache COMP/39.168 — Hartkurzwaren: Verschlüsse), hilfsweise, auf Herabsetzung der damit gegen die Klägerin festgesetzten Geldbuße
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Berning & Söhne GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 9.2.2008.
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