11.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 243/13
Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2012 — YKK u. a./Kommission
(Rechtssache T-448/07) (1)
(Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse, „andere Verschlüsse“ und Ansetzmaschinen - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Koordinierte Preiserhöhungen, Festsetzung von Mindestpreisen, Aufteilung der Kunden und der Märkte sowie Austausch sonstiger Geschäftsinformationen - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Beweis - Art und Begehung der Zuwiderhandlung - Tatsächliche Auswirkungen - Mitteilung über die Zusammenarbeit - Geldbußen - Obergrenze - Abschreckungswirkung der Geldbuße - Gleichbehandlung - Verhältnismäßigkeit)
2012/C 243/22
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: YKK Corp. (Tokio, Japan), YKK Holding Europe BV (Sneek, Niederlande) und YKK Stocko Fasteners GmbH (Wuppertal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: ursprünglich Rechtsanwälte H. Kaneko und C. Vennemann, dann H. Kaneko, G. Williamson, Solicitor, und N. Green, QC)
Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet und K. Mojzesowicz)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2007) 4257 endg. der Kommission vom 19. September 2007 in einem Verfahren nach Artikel 81 des EG-Vertrags (Sache COMP/E-1/39.168 — PO/Hartkurzwaren: Verschlüsse), soweit sie die Klägerinnen betrifft, und, hilfsweise, Nichtigerklärung oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbußen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die YKK Corp., die YKK Holding BV und die YKK Stocko Fasteners GmbH tragen die Kosten.
(1) ABl. C 51 vom 23.2.2008.
Full & Egal Universal Law Academy