20.6.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 141/39
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 24. April 2009 — Sanchez Ferriz u. a./Kommission
(Rechtssache T-492/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2005 - Nichtaufnahme in das Verzeichnis der beförderten Beamten - Standard-Multiplikationssätze - Art. 6 und 10 des Anhangs XIII des Statuts - Interesse an der Geltendmachung eines Rechtsmittelgrundes)
2009/C 141/81
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Carlos Sanchez Ferriz (Brüssel, Belgien) und die neun weiteren im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 17. Oktober 2007, Sanchez Ferriz u. a./Kommission (F-115/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Carlos Sanchez Ferriz und die neun weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Beamten der Kommission tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
(1) ABl. C 64 vom 8.3.2008.
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