30.8.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 223/43
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 2. Juli 2008 — Polimeri Europa/Kommission
(Rechtssache T-12/07) (1)
(Erledigung der Hauptsache)
(2008/C 223/73)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Polimeri Europa SpA (Brindisi, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Siragusa, F. Moretti und L. Nascimbene)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci, F. Amato und V. Bottka)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Manufacture Française des Pneumatiques Michelin (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Kon und L. Farrell)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der in einem Verfahren nach Art. 81 EG (Sache COMP/F/38.638-BR/ESBR) ergangenen Entscheidung COMP/F/2/1095 der Kommission vom 6. November 2006, der seinerzeit als Drittbeteiligte zum Verwaltungsverfahren zugelassenen Firma Manufacture Française des Pneumatiques Michelin die nicht vertrauliche Fassung der an die Klägerin gerichteten Mitteilung der Beschwerdepunkte vom 6. April 2006 zu übermitteln
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Polimeri Europa SpA trägt neben ihren eigenen Kosten die der Kommission und der Manufacture Française des Pneumatiques Michelin im Rahmen des vorliegenden Verfahrens entstandenen Kosten sowie die der Kommission im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 56 vom 10.3.2007.
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