30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/51
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 20. November 2009 — IPK International — World Tourism Marketing Consultants/Kommission
(Rechtssache T-41/07) (1)
(ECODATA-Projekt - Entscheidung der Kommission zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung eines aufgrund einer vorhergehenden Entscheidung geschuldeten Betrags - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache)
2010/C 24/90
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: IPK International — World Tourism Marketing Consultants GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Pitschas)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B. Schima als Bevollmächtigten im Beistand von Rechtsanwalt C. Arhold)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung K (2006) 6452 der Kommission vom 4. Dezember 2006 über die Wiedereinziehung von Mitteln in Höhe von 318 000 Euro, die die IPK International — World Tourism Marketing Consultants GmbH aufgrund der Entscheidung über die Bewilligung eines Zuschusses vom 4. August 1992 als Vorauszahlung erhalten hatte, bevor der Zuschuss mit Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 2005 aufgehoben wurde
Tenor
1.
Die Rechtssache ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die IPK International — World Tourism Marketing Consultants GmbH und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 82 vom 14.4.2007.
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