22.5.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 134/34
Beschluss des Gerichts vom 3. März 2010 — MarketTools/HABM — Optimus-Telecomunicações (ZOOMERANG)
(Rechtssache T-105/07) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)
2010/C 134/57
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: MarketTools, Inc. (San Francisco, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. von der Osten-Sacken, A. González Hähnlein, O. Günzel und A. Wenninger)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Laitinen, dann G. Schneider und D. Botis)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Optimus-Telecomunicações, SA (Maia, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Colaço Dias und J. Conceição Pimenta)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Januar 2007 (Sache R 253/2006-2) im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren zwischen der Optimus-Telecomunicações, SA und der MarketTools, Inc.
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Beklagten.
3.
Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 129 vom 9.6.2007.
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