6.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 232/29
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Juni 2011 — Eurallumina/Kommission
(Rechtssache T-207/07 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)
2011/C 232/52
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: Eurallumina SpA (Portoscuso, Italien) (Prozessbevollmächtigte: L. Martin Alegi und R. Denton, Solicitors)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Khan und D. Grespan)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2007/375/EG der Kommission vom 7. Februar 2007 über die Befreiung durch Frankreich, Irland und Italien von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon sowie auf Sardinien verwendet werden (C 78/2001 [ex NN 22/01], C 79/2001 [ex NN 23/01], C 80/2001 [ex NN 26/01]) (ABl. L 147, S. 29), soweit sie die Antragstellerin betrifft
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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