Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2009 – Korsch/HABM (PharmaCheck)
(Rechtssache T‑296/07)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PharmaCheck – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Einschränkung des Warenverzeichnisses“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 31, 41, 53)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2007 (Sache R 358/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens PharmaCheck als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Korsch AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke PharmaCheck für Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 5310214
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Korsch AG trägt die Kosten.
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