Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 23. November 2011 – Jones u. a./Kommission
(Rechtssache T‑320/07)
„EGKS-Vertrag – Lieferung von Kohle für die Stromerzeugungsindustrie im Vereinigten Königreich – Zurückweisung einer Beschwerde, mit der die Anwendung diskriminierender Kaufpreise gerügt wird – Befugnis der Kommission zur Anwendung von Art. 4 Buchst. b KS nach Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses – Pflichten in Bezug auf die Untersuchung einer Beschwerde – Offensichtlicher Beurteilungsfehler“
1. Verfahren – Vertretung der Parteien – Prozessvollmacht – Verlangtes Maß an Präzision (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 5) (vgl. Randnrn. 52-59)
2. Verfahren – Erwiderung – Formerfordernisse – Unterzeichnung durch einen Rechtsanwalt – Erwiderung, die von den Beschwerdeführern ohne Beistand eines Rechtsanwalts verfasste und unmittelbar von diesen beim Gericht eingereichte Schreiben enthält – Nachträglich von einem Rechtsanwalt gegengezeichnete Schreiben – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19 Abs. 3 und 4; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 43 § 1) (vgl. Randnrn. 63-68)
3. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache – Beurteilungskriterien – Ermessen der Kommission – Grenzen – Gerichtliche Nachprüfung (Art. 81 EG und 82 EG; Mitteilung 2004/C 101/05 der Kommission) (vgl. Randnrn. 73-75)
4. EGKS – Bestimmungen über Diskriminierungen beim Preis und den übrigen Bezugsbedingungen – Art. 4 Buchst. b – Zeitlicher Anwendungsbereich – Selbständige Anwendbarkeit seit Auslaufen des EGKS‑Vertrags – Unmittelbare Wirkung (Art. 4 Buchst. b KS und 63 Abs. 1 KS; Art. 81 EG und 82 EG; Verordnungen Nr. 17 und Nr. 1/2003 des Rates) (vgl. Randnrn. 84-90)
5. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Einstellung wegen der für den Beschwerdeführer bestehenden Möglichkeit, ein nationales Gericht anzurufen – Rechtmäßigkeit – Voraussetzungen (Art. 81 EG und 82 EG) (vgl. Randnrn. 92-94)
6. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses an der Untersuchung einer Sache – Berücksichtigung der Einstellung der beanstandeten Verhaltensweisen – Voraussetzungen (Art. 81 EG und 82 EG; Mitteilung 2004/C 101/05 der Kommission) (vgl. Randnr. 98)
7. Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Prüfung von Beschwerden – Keine Verpflichtung zur Eröffnung einer Untersuchung und zum Erlass einer Entscheidung über das Vorliegen einer Zuwiderhandlung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates; Verordnung Nr. 773/2004 der Kommission) (vgl. Randnrn. 112-116)
8. Verfahren – Kosten – Verurteilung der obsiegenden Partei zur Tragung ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Kläger (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 87 §§ 3 und 4) (vgl. Randnrn. 154-158)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG-Greffe (2007) D/203626 der Kommission vom 18. Juni 2007 betreffend die Anwendung von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 [EG] und 82 [EG] durch die Kommission (ABl. L 123, S. 18), mit der eine Beschwerde der Kläger wegen Zuwiderhandlungen gegen den EGKS-Vertrag (Sache COMP/37.037-SWSMA) zurückgewiesen wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Glen Jones und Daphne Jones sowie der Fforch-Y-Garon Coal Co. Ltd.
3.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die E.ON UK plc und die International Power plc tragen ihre eigenen Kosten.
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