20.10.2007
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 247/39
Klage, eingereicht am 29. August 2007 — Patrick Holding/HABM — Cassera (PATRICK EXCLUSIVE)
(Rechtssache T-327/07)
(2007/C 247/64)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Patrick Holding ApS (Fredensborg, Dänemark) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Løje)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cassera SpA (Mailand, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Juni 2007 in der Sache R 727/2006-2 aufzuheben und dem Beklagten aufzugeben, die streitige Marke einzutragen;
—
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „PATRICK EXCLUSIVE“ für Waren der Klasse 25 — Anmeldung Nr. 3 063 427.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Cassera SpA.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale, internationale und Gemeinschaftsbild- und Wortmarken „G. PATRICK“ für Waren der Klassen 24 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates mangels Bestehen von Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken.
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