12.1.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 8/22
Klage, eingereicht am 7. November 2007 — Crunch Fitness International/HABM — ILG (CRUNCH)
(Rechtssache T-408/07)
(2008/C 8/40)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Crunch Fitness International Inc. (New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: J. Barry, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: ILG Ltd (Dun Laoghaire, Irland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer in Bezug auf Klasse 41 der Gemeinschaftsmarke aufzuheben,
—
die Eintragung der Gemeinschaftsmarke für die Dienstleistungen der Klasse 41 aufrechtzuerhalten,
—
dem Harmonisierungsamt die Kosten dieses Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens vor dem HABM aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Bildmarke „CRUNCH“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 25 und 41 — Gemeinschaftsmarke Nr. 62 083
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: ILG Ltd
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Teilweise Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke für die Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 25
Entscheidung der Beschwerdekammer: Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke auch für die Dienstleistungen der Klasse 41
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 50 Abs. 1 Buchst. a, hilfsweise Art. 50 Abs. 2, der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer unzutreffend festgestellt habe, dass im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Klasse 41 keine ernsthafte Benutzung der fraglichen Marke in der Gemeinschaft vorliege.
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