23.2.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/55
Klage, eingereicht am 13. Dezember 2007 — Evropaïki Dynamiki/Frontex
(Rechtssache T-476/07)
(2008/C 51/100)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagte: Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der FRONTEX, das Angebot der Klägerin als nicht erfolgreich zu bewerten und den Auftrag an den erfolgreichen Bieter zu vergeben, für nichtig zu erklären;
—
die FRONTEX zu verurteilen, der Klägerin den ihr durch das fragliche Vergabeverfahren entstandenen Schaden in Höhe von 500 000 Euro zu ersetzen;
—
der Kommission (DIGIT) die Verfahrenskosten und sonstigen Kosten und Auslagen der Klägerin im Zusammenhang mit der vorliegenden Klage aufzuerlegen, auch wenn diese abgewiesen werden sollte;
—
der FORNTEX die Verfahrenskosten und sonstigen Kosten und Auslagen der Klägerin im Zusammenhang mit der vorliegenden Klage aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin reichte ein Angebot auf die offene Ausschreibung der Beklagten für IT-Dienste, Hardware und Softwarelizenzen ein (ABl. 2007/S 114-139890). Die Klägerin ficht die Entscheidung der Beklagten vom 3. Oktober 2007 an, mit der das Angebot der Klägerin abgelehnt und ihr mitgeteilt wurde, dass der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben werde.
Die Beklagte habe es verabsäumt, Gründe im Sinne von Art. 253 EG anzugeben, und Beurteilungskriterien benutzt, die in der Ausschreibung nicht ausdrücklich angegeben gewesen seien. Weiter habe die Beklagte offensichtliche Beurteilungsfehler begangen.
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