23.2.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/57
Klage, eingereicht am 21. Dezember 2007 — Olive Line International/HABM –Knopf (o-live)
(Rechtssache T-485/07)
(2008/C 51/104)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Olive Line International SL (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin P. Koch Moreno)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Reinhard Knopf (Malsch, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. September 2007, mit der die Beschwerde gegen die Zulassung der Gemeinschaftsmarke Nr. 3 219 193 zur Eintragung zurückgewiesen wurde, nicht mit der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke vereinbar ist;
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dem Beklagten und gegebenenfalls dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Reinhard Knopf.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „o-live“ für Waren der Klassen 29, 30, 31 und 33 — Anmeldung Nr. 3 219 193.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationales Zeichen „Olive lines“ für Tätigkeiten des Zwischenhandels.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des gesamten Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 4 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da zwischen der älteren nicht eingetragenen Marke mit nicht nur örtlicher Bedeutung und der angemeldeten Marke Verwechslungsgefahr bestehe.
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