23.2.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/58
Klage, eingereicht am 21. Dezember 2007 — Imperial Chemical Industries/HABM (FACTORY FINISH)
(Rechtssache T-487/07)
(2008/C 51/106)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Imperial Chemical Industries (ICI) plc (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 24. Oktober 2007 in der Sache R 668/2007-4 aufzuheben;
—
dem Amt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „FACTORY FINISH“ für Waren der Klasse 2 — Anmeldung Nr. 4 538 518.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da „FACTORY FINISH“ nicht beschreibend sei, sondern eine unübliche Wortverbindung sei, die eine lexikalische Neuschöpfung darstelle, und Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da der Anmeldemarke nicht die Unterscheidungskraft fehle.
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