Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 6. November 2007 –
Cemex UK Cement / Kommission
(Rechtssache T-13/07)
„Nichtigkeitsklage – Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Entscheidung der Kommission, mit der der nationale Zuteilungsplan des Vereinigten Königreichs für Emissionszertifikate gebilligt wird – Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die individuelle Aufteilung von Emissionszertifikaten – Kein unmittelbares und individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 41, 56)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 5618/4 der Kommission vom 29. November 2006 in Bezug auf den vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelten nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgasemissionszertifikate
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Der Streithilfeantrag der Castle Cement Ltd ist erledigt.
3.
Die Cemex UK Cement Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
4.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt seine eigenen Kosten.
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