Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters des Gerichts erster Instanz vom 14. September 2007 – AWWW/Eurofound
(Rechtssache T‑211/07 R)
„Öffentliche Aufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Vorläufiger Rechtsschutz – Keine Dringlichkeit“
1. Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen (Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 32-35)
2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 104 §§ 1 und 2) (vgl. Randnrn. 40-45)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung der Durchführung der Entscheidung der Eurofound über den Auftrag Nr. 2007/S 13-014125 („Informationen und Analyse betreffend die Qualität von Arbeit und Beschäftigung, die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und die Umstrukturierung auf europäischer Ebene“) bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache
Tenor
1.
Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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