Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 13. September 2007 – Berliner Institut für Vergleichende Sozialforschung/Kommission
(Rechtssache T-292/07 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Fehlende Klageerhebung – Unzulässigkeit“
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Erhebung einer Klage gegen die Maßnahme, die Gegenstand des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs ist (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnr. 2)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der von der Kommission im Rahmen der Verträge JAI/DAP/2000/338-C, JAI/2001/DAP/161/C, JAI/2002/DAP/094-W und JAI/2003/DAP/080-W erstellten Lastschriftanzeigen mit den Nrn. 3240905385, 3240905379, 3240905378 und 3240905393.
Tenor
1.
Der Antrag ist unzulässig.
2.
Der Antragsteller trägt seine eigenen Kosten.
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