Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 25. September 2008 – Stepek/HABM – Masters Golf Company (GOLF-FASHION MASTERS THE CHOICE TO WIN)
(Rechtssache T‑294/07)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke GOLF-FASHION MASTERS THE CHOICE TO WIN – Ältere nationale Bildmarke The Masters und ältere Gemeinschaftsbildmarke The Masters GOLF COMPANY – Rücknahme der bei der Beschwerdekammer eingelegten Beschwerde – Kosten vor der Beschwerdekammer“
Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Kostenverteilung (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 81 Abs. 3 und 6 sowie Art. 89 Abs. 1; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 94 Abs. 3 und Abs. 7 Buchst. d Ziffer vi) (vgl. Randnrn. 29-35)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Mai 2007 (Sache R 95/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der The Masters Golf Company Ltd und Wilhelm Stepek
Angaben zur Rechtssache
Anmelder der Gemeinschaftsmarke:
Wilhelm Stepek
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke GOLF-FASHION MASTERS THE CHOICE TO WIN für Waren der Klassen 3, 9, 12, 18, 24, 25 und 28 – Anmeldung Nr. 3136041
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
The Masters Golf Company Ltd
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Bildmarke The Masters für Waren der Klasse 25 und Bildmarke The Masters GOLF COMPANY (Gemeinschaftsmarke Nr. 1582535) für Waren der Klassen 12, 25 und 28
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Eintragung wurde für die Waren der Klassen 12, 25 und 28 abgelehnt.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Das Beschwerdeverfahren wurde beendet, und die Beschwerde wurde für unzulässig erklärt.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Wilhelm Stepek trägt die Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy