Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. April 2008 – Dimos Kerateas/Kommission
(Rechtssache T-372/07)
„Nichtigkeitsklage – Fristen – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Fristen – Zwingender Charakter (Art. 230 Abs. 5 EG) (vgl. Randnr. 9)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2004) 5611 der Kommission vom 22. Dezember 2004 über die Gewährung einer Beihilfe des Kohäsionsfonds für die Verwirklichung eines Abfallbewirtschaftungsvorhabens in der Region Attika (Griechenland)
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Der Kläger trägt die Kosten.
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