Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 27. Oktober 2008 – Pellegrini/Kommission
(Rechtssache T-375/07)
„Außervertragliche Haftung – Finanzvermittler – Untätigkeit der Kommission –Rechtsvorschriften, die Einzelnen Rechte einräumen – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“
Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Hinreichend qualifizierte Verletzung einer Rechtsvorschrift, die Einzelnen Rechte einräumt (Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 18, 22)
Gegenstand
Klage aus außervertraglicher Haftung auf Ersatz des finanziellen Schadens, der dem Kläger dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission es unterlassen habe, für die volle Anwendung und die zutreffende Auslegung der gemeinschaftlichen Bestimmungen über die Tätigkeiten von Finanzvermittlern zu sorgen
Tenor
1.
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
2.
Herr Rosario Maria Pellegrini trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.
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