28.8.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 234/3
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 29. Juni 2010 — Europäische Kommission/The Bavarian Lager Co. Ltd, Europäischer Datenschutzbeauftragter
(Rechtssache C-28/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens stattgefundenes Treffen - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EG) Nr. 45/2001 - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001)
2010/C 234/04
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Docksey und P. Aalto)
Streithelfer zur Unterstützung der Rechtsmittelführerin: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: E. Jenkinson und V. Jackson im Beistand von J. Coppel, Barrister), Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen und C. Fekete)
Andere Verfahrensbeteiligte: The Bavarian Lager Co. Ltd (Prozessbevollmächtigte: J. Webber und M. Readings, Solicitors), Europäischer Datenschutzbeauftragter (Prozessbevollmächtigte: H. Hijmans, A. Scirocco und H. Kranenborg)
Streithelfer zur Unterstützung der anderen Verfahrensbeteiligten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: B. Weis Fogh), Republik Finnland (Prozessbevollmächtigter: J. Heliskoski), Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: K. Petkovska)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. November 2007 in der Rechtssache T-194/04 (The Bavarian Lager Co. Ltd/Kommission der Europäischen Gemeinschaften), mit dem die Entscheidung der Kommission vom 18. März 2004 für nichtig erklärt worden ist, der Klägerin den Zugang zu einem Dokument über ein Treffen zu verweigern, das im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens betreffend diejenigen britischen Rechtsvorschriften stattgefunden hatte, die auf den Verkauf von Bier aus anderen Mitgliedstaaten in Gaststätten des Vereinigten Königreichs anwendbar waren — Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145, S. 43)
Tenor
1.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. November 2007, Bavarian Lager/Kommission (T-194/04), wird aufgehoben, soweit mit diesem die Entscheidung der Kommission vom 18. März 2004 über die Ablehnung des Antrags auf Gewährung des Zugangs zum vollständigen Protokoll des Treffens vom 11. Oktober 1996 einschließlich aller Namen für nichtig erklärt worden ist und die Europäische Kommission zur Tragung der Kosten von The Bavarian Lager Co. Ltd verurteilt worden ist.
2.
Die Klage von The Bavarian Lager Co. Ltd gegen die Entscheidung der Kommission vom 18. März 2004 über die Ablehnung des Antrags auf Gewährung des Zugangs zum vollständigen Protokoll des Treffens vom 11. Oktober 1996 einschließlich aller Namen wird abgewiesen.
3.
The Bavarian Lager Co. Ltd trägt die der Europäischen Kommission im Rechtsmittelverfahren und im Verfahren des ersten Rechtszugs entstandenen Kosten.
4.
Das Königreich Dänemark, die Republik Finnland, das Königreich Schweden, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, der Rat der Europäischen Union und der Europäische Datenschutzbeauftragte tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 79 vom 29.3.2008.
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