22.11.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 301/13
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 25. September 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Tschechische Republik
(Rechtssache C-87/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/73/EG - Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG - Organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit - Keine fristgerechte Umsetzung)
(2008/C 301/25)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: P. Dejmek)
Beklagte: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigter: M. Smolek)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L 241, S. 26)
Tenor
1.
Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 53 Abs. 1 der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie verstoßen, dass nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2.
Die Tschechische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 92 vom 12.4.2008.
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