14.8.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/2
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 17. Juni 2010 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-105/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr - Art. 49 EG und 56 EG sowie 36 und 40 des EWR Abkommens - Direkte Steuern - Besteuerung der Zinseinkünfte - Schlechterstellung der Gebietsfremden - Beweislast)
2010/C 221/02
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und M. Afonso)
Beklagte: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes, J. Menezes Leitão und C. Guerra Santos)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Republik Litauen (Prozessbevollmächtigte: D. Kriaučiūnas und V. Kazlauskaitė Švenčionienė)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 49 EG und 56 EG — Unterschiedliche Behandlung in Bezug auf die Besteuerung der Zinsen, die an Finanzierungsinstitute gezahlt werden, je nachdem, ob diese ihren Sitz im portugiesischen Hoheitsgebiet haben oder nicht
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
3.
Die Republik Litauen trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 116 vom 9.5.2008.
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