13.3.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 63/4
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 26. Januar 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo — Spanien) — Transportes Urbanos y Servicios Generales, SAL/Administración del Estado
(Rechtssache C-118/08) (1)
(Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - Äquivalenzgrundsatz - Staatshaftungsklage - Verstoß gegen das Unionsrecht - Verstoß gegen die nationale Verfassung)
2010/C 63/06
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Supremo
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Transportes Urbanos y Servicios Generales, SAL
Beklagter: Administración del Estado
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Tribunal Supremo (Spanien) — Verletzung der den Einzelnen vom Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte durch einen Mitgliedstaat — Schadensersatzpflicht — Die Verfassung eines Mitgliedstaats verletzender Rechtsakt und das Gemeinschaftsrecht verletzender Rechtsakt — Äquivalenzgrundsatz und Effektivitätsgrundsatz
Tenor
Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, wonach eine Staatshaftungsklage, die auf eine in einem Urteil des Gerichtshofs gemäß Art. 226 EG festgestellte Verletzung des Unionsrechts durch ein nationales Gesetz gestützt wird, nur Erfolg haben kann, wenn der Kläger zuvor alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft hat, die auf die Anfechtung der Gültigkeit des auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen beschwerenden Verwaltungsakts gerichtet sind, während eine solche Regelung nicht für eine Staatshaftungsklage gilt, die darauf gestützt wird, dass das zuständige Gericht das betreffende Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat.
(1) ABl. C 128 vom 24.5.2008.
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