1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/17
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 4. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Finnland
(Rechtssache C-144/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/182/EWG - Steuerbefreiungen - Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen - Gewöhnlicher Wohnsitz)
2009/C 180/27
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: I. Koskinen und D. Triantafyllou)
Beklagte: Republik Finnland (Prozessbevollmächtigte: A. Guimaraes-Purokoski)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel (ABl. L 105, S. 59) — Unvollständige Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes für die Zwecke möglicher Steuerbefreiungen
Tenor
1.
Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel verstoßen, dass sie für die Zwecke möglicher Steuerbefreiungen bei der vorübergehenden Einfuhr von Kraftfahrzeugen eine unvollständige Definition des gewöhnlichen Wohnsitzes verwendet hat.
2.
Die Republik Finnland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 171 vom 5.7.2008.
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