4.7.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 153/13
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 7. Mai 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden Den Haag — Niederlande) — Siebrand BV/Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-150/08) (1)
(Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes Getränk, das destillierten Alkohol enthält - Getränk, das zunächst aus Früchten oder einem Naturprodukt gewonnen wird - Zusatz von Stoffen - Folgen - Verlust des Geschmacks, des Geruchs und des Aussehens des ursprünglichen Getränks)
2009/C 153/24
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden Den Haag
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Siebrand BV
Beklagte: Staatssecretaris van Financiën
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Auslegung der Tarifpositionen 2206 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur — Gegorenes Getränk, das (destillierter) Ethylalkohol enthält — Zufügen von Wasser und Substanzen, die dem Getränk den Geschmack, den Geruch und/oder das Aussehen eines Getränkes nehmen, das aus Früchten oder einem Naturprodukt gewonnen wird
Tenor
Getränke auf Basis von gegorenem Alkohol, die zunächst Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2587/91 der Kommission vom 26. Juli 1991 entsprochen haben und denen ein gewisses Maß an destilliertem Alkohol, Wasser, Zuckersirup, Aromen und Farbstoffen sowie, bei einigen der Getränke, eine Sahnebasis zugesetzt worden sind, wodurch sie den Geschmack, den Geruch und/oder das Aussehen eines aus einer bestimmten Frucht oder aus einem bestimmten Naturprodukt hergestellten Getränks verloren haben, fallen nicht unter die Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur, sondern unter deren Position 2208.
(1) ABl. C 171 vom 5.7.2008.
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