1.5.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/7
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 4. März 2010 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-221/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen Kleinverkaufsmindestpreis für Zigaretten vorschreibt - Rechtfertigung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums)
2010/C 113/09
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und W. Mölls)
Beklagte: Irland (Prozessbevollmächtigte: D. O’Hagan im Beistand von G. Hogan, SC)
Gegenstand
Vertragsverletzung — Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. L 291, S. 40) — Nationales Gesetz, das Kleinverkaufsmindestpreise und -höchstpreise für Tabakwaren vorschreibt
Tenor
1.
Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in der durch die Richtlinie 2002/10/EG des Rates vom 12. Februar 2002 geänderten Fassung verstoßen, dass es Kleinverkaufsmindestpreise für Zigaretten vorschreibt.
2.
Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 10 EG verstoßen, dass es nicht die Auskünfte erteilt hat, die erforderlich sind, damit die Kommission ihre Aufgabe, die Einhaltung der Richtlinie 95/59 in der durch die Richtlinie 2002/10 geänderten Fassung zu kontrollieren, erfüllen kann.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Irland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 209 vom 15.8.2008.
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