27.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/7
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 17. Dezember 2009 (Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Salamanca — Spanien) — Eva Martín Martín/EDP Editores SL
(Rechtssache C-227/08) (1)
(Richtlinie 85/577/EWG - Art. 4 - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Widerrufsrecht - Belehrungspflicht des Gewerbetreibenden - Nichtigkeit des Vertrags - Geeignete Maßnahmen)
2010/C 51/10
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Audiencia Provincial de Salamanca
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Eva Martín Martín
Beklagte: EDP Editores SL
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Audiencia Provincial de Salamanca — Auslegung von Art. 4 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. L 372, S. 31) — Art. 3 EG, 95 EG und 153 EG — Art. 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union — Widerrufsrecht — Belehrungspflicht des Gewerbetreibenden — Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers bei Nichterfüllung — Nichtigerklärung des Vertrags und Zuständigkeit des nationalen Gerichts
Tenor
Art. 4 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen verwehrt es einem nationalen Gericht nicht, von Amts wegen die Nichtigkeit eines Vertrags, der in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, aus dem Grund festzustellen, dass der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, obwohl der Verbraucher die Nichtigkeit vor den zuständigen nationalen Gerichten zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht hat.
(1) ABl. C 223 vom 30.8.2008.
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