5.12.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 297/14
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 15. Oktober 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — Makro Zelfbedieningsgroothandel CV, Metro Cash & Carry BV, Remo Zaandam BV/Diesel SpA
(Rechtssache C-324/08) (1)
(Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Erschöpfung der Rechte des Markeninhabers - Inverkehrbringen von Waren im Europäischen Wirtschaftsraum durch einen Dritten - Konkludente Zustimmung - Voraussetzungen)
2009/C 297/15
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: Makro Zelfbedieningsgroothandel CV, Metro Cash & Carry BV, Remo Zaandam BV
Beklagte: Diesel SpA
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Ersten Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) — Erschöpfung des Rechts aus der Marke — Ware, die in der Gemeinschaft oder im EWR vom Inhaber der Marke oder mit dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht worden ist — Konkludente Zustimmung — Voraussetzungen
Tenor
Art. 7 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken in der durch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Zustimmung des Inhabers einer Marke zum Inverkehrbringen von mit dieser Marke versehenen Waren unmittelbar im EWR durch einen Dritten, der keinerlei wirtschaftliche Verbindung zu dem Markeninhaber aufweist, konkludent sein kann, sofern sie sich aus Anhaltspunkten und Umständen vor, bei oder nach dem Inverkehrbringen innerhalb des EWR ergibt, die nach der Beurteilung des nationalen Gerichts mit Bestimmtheit einen Verzicht des Inhabers auf sein Recht erkennen lassen.
(1) ABl. C 272 vom 25.10.2008.
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