19.6.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/7
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. April 2010 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-346/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2001/80/EG - Umweltbelastungen - Feuerungsanlagen - Begrenzung von bestimmten Schadstoffemissionen in die Luft - Nichtanwendung der Richtlinie auf das Kraftwerk Lynemouth (Vereinigtes Königreich))
2010/C 161/09
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Oliver und A. Alcover San Pedro)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: L. Seeboruth als Bevollmächtigten im Beistand von D. Wyatt, QC)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft in Bezug auf das Kraftwerk in Lynemouth, Northumberland (ABl. L 309. S. 1) — Unterbleiben einer nennenswerten Verminderung der Emissionen dieses Kraftwerks innerhalb der in Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie geregelten Frist
Tenor
1.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft verstoßen, dass es das von der Rio Tinto Alcan Smelting and Power (UK) Ltd betriebene, in Lynemouth in Nordostengland gelegene Kraftwerk nicht der Geltung dieser Richtlinie unterstellt.
2.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 260 vom 11.10.2008.
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