4.7.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 153/16
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-368/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/35/EG - Sanierung von Umweltschäden - Verursacherprinzip)
2009/C 153/31
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und I. Dimitriou)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: N. Dafniou)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nachzukommen
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 247 vom 27.9.2008.
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