16.5.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/13
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 12. März 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Slowenien
(Rechtssache C-402/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
2009/C 113/27
Verfahrenssprache: Slowenisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: U. Wölker und V. Kovačič)
Beklagte: Republik Slowenien (Prozessbevollmächtigter: A. Vran)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, S. 56) nachzukommen
Tenor
1.
Die Republik Slowenien hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Republik Slowenien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 285 vom 8.11.2008.
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