22.5.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 134/6
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. März 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — F. Gielen/Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-440/08) (1)
(Auslegung von Art. 43 EG - Nationale Regelung, mit der selbständigen Unternehmern das Recht gewährt wird, von ihrem Gewinn einen Pauschalbetrag abzuziehen, wenn sie mindestens 1225 Stunden pro Kalenderjahr für Arbeiten für ein Unternehmen aufgewendet haben - Nur im Fall eines gebietsfremden Steuerpflichtigen keine Berücksichtigung der für ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen aufgewendeten Dauer der Tätigkeit)
2010/C 134/09
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: F. Gielen
Beklagte: Staatssecretaris van Financiën
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Hoge Raad der Nederlanden — Auslegung von Art. 43 EG — Nationale Regelung, mit der selbständigen Unternehmern das Recht gewährt wird, von ihrem Gewinn einen Pauschalbetrag abzuziehen, wenn sie mindestens 1 225 Stunden pro Kalenderjahr für Arbeiten für ein Unternehmen aufgewendet haben — Nur im Fall eines gebietsfremden Steuerpflichtigen keine Berücksichtigung der für ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen aufgewendeten Dauer der Tätigkeit
Tenor
Art. 49 AEUV steht einer nationalen Regelung entgegen, die in Bezug auf die Gewährung einer Steuervergünstigung wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Selbständigenabzugs diskriminierende Wirkungen für gebietsfremde Steuerpflichtige hat, selbst wenn diese Steuerpflichtigen hinsichtlich der betreffenden Vergünstigung die Regelung wählen können, die für gebietsansässige Steuerpflichtige gilt.
(1) ABl. C 327 vom 20.12.2008.
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