24.10.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 256/6
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 3. September 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-457/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/14/EG - Haftpflichtversicherung - Kraftfahrzeuge - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
2009/C 256/10
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigter: L. Seeboruth)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABl. L 149, S. 14) nachzukommen
Tenor
1.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 313 vom 6.12.2008.
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