15.1.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 13/2
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. November 2010 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-458/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 49 EG - Bausektor - Erfordernis einer Erlaubnis für die Ausübung einer Tätigkeit in diesem Sektor - Rechtfertigung)
2011/C 13/03
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Traversa und P. Guerra e Andrade)
Beklagte: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fernandes und F. Nunes dos Santos)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: M. Dowgielewicz)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 49 EG — Bausektor — Erfordernis einer Erlaubnis für die Ausübung einer Tätigkeit in diesem Sektor
Tenor
1.
Die Portugiesische Republik hat dadurch, dass sie von in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Erbringern von Baudienstleistungen die Erfüllung aller Voraussetzungen verlangt, die nach der fraglichen nationalen Regelung und insbesondere dem Decreto Lei Nr. 12/2004 vom 9. Januar 2004 für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit im Bausektor in Portugal erfüllt sein müssen, und dadurch ausschließt, dass die gleichwertigen Verpflichtungen, denen diese Dienstleister in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat unterliegen, sowie die insoweit bereits von den Behörden dieses Mitgliedstaats durchgeführten Nachprüfungen ordnungsgemäß berücksichtigt werden, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen.
2.
Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
3.
Die Republik Polen trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 327 vom 20.12.2008.
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