21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/12
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 1. Oktober 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Französische Republik
(Rechtssache C-468/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Richtlinie 2005/36/EG - Unterbliebene Umsetzung)
2009/C 282/22
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und V. Peere)
Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte G. de Bergues und B. Messmer)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung aller Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) nachzukommen
Tenor
1.
Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2.
Die Französische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 6 vom 10.1.2009.
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