31.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/6
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 3. Juni 2010 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-487/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und Art. 40 EWR-Abkommen - Ungleichbehandlung - Dividenden, die an gebietsansässige und an gebietsfremde Gesellschaften ausgeschüttet werden)
2010/C 209/08
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und I. Martinez del Peral Cagigal)
Beklagte: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: N. Díaz Abad)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 56 EG und Art. 40 EWR — Unterschiedliche Behandlung von Dividenden, die an Inländer ausgeschüttet werden, gegenüber solchen, die an Ausländer ausgeschüttet werden
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 Abs. 1 EG verstoßen, dass es die Steuerbefreiung der von Gesellschaften mit Sitz in Spanien ausgeschütteten Dividenden im Fall von Empfängergesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat von einer höheren Beteiligung am Kapital der ausschüttenden Gesellschaften abhängig macht als im Fall von Empfängergesellschaften mit Sitz in Spanien.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission und das Königreich Spanien tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 19 vom 24.01.2009.
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