29.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 205/11
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 30. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-490/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/68/EG - Rückversicherung - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2009/C 205/20
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: D. Haven)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG (ABl. L 323, S. 1) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 6 vom 10.1.2009.
Full & Egal Universal Law Academy