27.3.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 80/3
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 11. Februar 2010 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-523/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/71/EG - Besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2010/C 80/05
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und M.-A. Rabanal Suárez)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: B. Plaza Cruz)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung (ABl. L 289, S. 15) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/71/EG des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 19 vom 24.1.2009.
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