24.10.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 256/7
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 3. September 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-527/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/65/EG - Verkehrspolitik - Gefahrenabwehr in Hafenanlagen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
2009/C 256/12
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Simonsson und A.-A. Gilly)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigter: S. Ossowski)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (ABl. L 310, S. 28) nachzukommen
Tenor
1.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 18 der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 19 vom 24.1.2009.
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