4.7.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 153/17
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Irland
(Rechtssache C-532/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/60/EG - Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
2009/C 153/34
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Dejmek und A. A. Gilly)
Beklagter: Irland (Prozessbevollmächtigter: D. O’Hagan)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309, S. 15) nachzukommen
Tenor
1.
Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2.
Irland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 32 vom 7.2.2009.
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