29.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 205/13
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 2. Juli 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg
(Rechtssache C-567/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2009/C 205/23
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und V. Peere)
Beklagter: Großherzogtum Luxemburg (Prozessbevollmächtigter: C. Schiltz)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) nachzukommen
Tenor
1.
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
(1) ABl. C 44 vom 21.2.2009.
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