21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/15
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 1. Oktober 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-575/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2005/56/EG - Grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2009/C 282/27
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Peere und P. Dejmek)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigter: D. Haven)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (ABl. L 310, S. 1) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 44 vom 21.2.2009.
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