20.6.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 141/21
Beschluss des Gerichtshofs vom 20. Januar 2009 — Jörn Sack/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-38/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Nichtanwendung der für Referatsleiter vorgesehenen Stellenzulage auf einen Rechtsberater der Besoldungsgruppe A*14 - Grundsatz der Gleichbehandlung)
2009/C 141/36
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Jörn Sack (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Mahlo)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B. Wägenbaur und J. Currall
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2007 in der Rechtssache T-66/05, Sack/Kommission, mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidungen über die Festsetzung der monatlichen Dienstbezüge des Klägers für die Monate Mai 2004 bis Februar 2005, auf Neuberechnung dieser Dienstbezüge und auf Aufhebung der ausdrücklichen Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers abgewiesen hat — Nichtanwendung der Stellenzulage für Referatsleiter auf einen als Koordinator einer Arbeitsgruppe tätig gewesenen Rechtsberater der Besoldungsgruppe A*14 des Juristischen Dienstes der Kommission — Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Sack trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
(1) ABl. C 107 vom 26.4.2008.
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