29.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 205/15
Beschluss des Gerichtshofs vom 25. März 2009 — Isabella Scippacercola, Ioannis Terezakis/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-159/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Vorwurf der Erhebung überhöhter Gebühren durch den Betreiber des internationalen Flughafens von Athen - Zurückweisung der Beschwerde - Mangelndes Gemeinschaftsinteresse)
2009/C 205/26
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Isabella Scippacercola, Ioannis Terezakis (Prozessbevollmächtigter: B. Lombart, avocat)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Christoforou, V. Di Bucci und F. Ronkes Agerbeek)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 16. Januar 2008, Isabella Scippacercola und Ioannis Terezakis/Kommission (T-306/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Mai 2005 abgewiesen hat, die Beschwerde der Rechtsmittelführer, dass der internationale Flughafen von Athen in Spata (Griechenland) durch die Erhebung überhöhter Gebühren von den Nutzern eine beherrschende Stellung missbrauche, zu den Akten zu legen
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Frau Scippacercola und Herr Terezakis tragen die Kosten.
(1) ABl. C 171 vom 5.7.2008.
Full & Egal Universal Law Academy