16.5.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/19
Beschluss des Gerichtshofs vom 3. März 2009 — Christos Michail/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-268/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 12a und Art. 24 des Beamtenstatuts - Mobbing - Beistandspflicht - Verfälschung von Tatsachen - Fehlerhafte rechtliche Bewertung der Tatsachen)
2009/C 113/37
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Christos Michail (Prozessbevollmächtigter: C. Meïdanis, dikigoros)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und J. Currall im Beistand von E. Bourtzalas und I. Antypas, avocats)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 16. April 2008, Michail/Kommission (T-486/04), mit dem dieses die Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der stillschweigenden ablehnenden Entscheidung der Kommission vom 20. März 2004 über seinen Antrag nach Art. 24 des Beamtenstatuts auf Beistand abgewiesen hat — Verstoß gegen Art. 12a des Beamtenstatuts — Mobbing — Verfälschung von Tatsachen — Fehlerhafte rechtliche Bewertung dieser Tatsachen
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Michail trägt die Kosten.
(1) ABl. C 223 vom 30.8.2008.
Full & Egal Universal Law Academy