17.4.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 100/11
Beschluss des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2009 — Luigi Marcuccio/Europäische Kommission
(Rechtssache C-513/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Beamte - Soziale Sicherheit - Ausdrückliche Ablehnung des Antrags auf Erstattung bestimmter vom Beamten aufgewandter Krankheitskosten in Höhe von 100 % - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2010/C 100/16
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Prozessbevollmächtigter: G. Cipressa, avvocato)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, C. Berardis-Kayser und A. dal Ferro, avvocato)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. September 2008, Marcuccio/Kommission (T-143/08), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidungen der Abrechnungsstelle des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems der Europäischen Gemeinschaften, mit denen diese es ablehnte, bestimmte vom Rechtsmittelführer aufgewandte Krankheitskosten in Höhe von 100 % zu übernehmen sowie die Kosten für eine ärztliche Untersuchung nach den Vorschriften zu erstatten, die für Konsultationen bei einer medizinischen Kapazität gelten, und auf Verurteilung der Kommission, bestimmte Krankheitskosten zu zahlen, als unzulässig abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Marcuccio trägt die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 32 vom 7.2.2009.
Full & Egal Universal Law Academy