17.4.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 100/11
Beschluss des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2009 — Luigi Marcuccio/Europäische Kommission
(Rechtssache C-528/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Beamte - Soziale Sicherheit - Stillschweigende Ablehnung des Antrags auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten des Beamten in Höhe von 100 % - Abgabebeschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2010/C 100/17
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Prozessbevollmächtigter: G. Cipressa, avvocato)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, C. Berardis-Kayser und A. dal Ferro, avvocato)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. September 2008, Marcuccio/Kommission (T-144/08), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Antrag des Rechtsmittelführers auf Erstattung bestimmter Krankheitskosten in Höhe von 100 % abzulehnen, und auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von 89,56 Euro an den Rechtsmittelführer als ergänzende Erstattung seiner Krankheitskosten oder als Schadensersatz als unzulässig abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Marcuccio trägt die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 32 vom 7.2.2009.
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