12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/11
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 9. Januar 2008 — Har Vaessen Douane Service BV en Staatssecretaris van Financiën
(Rechtssache C-7/08)
(2008/C 92/18)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: Har Vaessen Douane Service BV en Staatssecretaris van Financiën
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 (1) vom 28. März 1983 in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3357/91 vom 7. November 1991 (2) geänderten Fassung so auszulegen, dass man sich auf die in diesem Artikel genannte Befreiung bei Sendungen von Waren berufen kann, die zwar einzeln betrachtet einen geringen Wert haben, jedoch als Sammelsendung mit einem dieser zukommenden Gesamtwert der so versandten Waren angeboten werden, der die Wertgrenze des Art. 27 überschreitet?
2.
Ist bei der Anwendung des Art. 27 der genannten Verordnung davon auszugehen, dass der Begriff „Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger in der Gemeinschaft“ auch den Fall erfasst, dass sich die Ware vor der Versendung an den Empfänger zwar in einem Drittland befindet, die Vertragspartei des Empfängers jedoch in der Gemeinschaft niedergelassen ist?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (ABl. L 105, S. 1).
(2) ABl. 1991 L 318, S. 3.
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