26.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 107/10
Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Nürnberg (Deutschland), eingereicht am 22. Januar 2008 — Athanasios Vatsouras gegen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Nürnberg 900
(Rechtssache C-22/08)
(2008/C 107/15)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Sozialgericht Nürnberg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Athanasios Vatsouras
Beklagte: Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Nürnberg 900
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 (1) mit Art. 12 i.V.m. Art. 39 EG vereinbar?
2.
Für den Fall, dass Frage 1 verneinend beantwortet wird, stehen Art. 12 i.V.m. Art. 39 EG einer nationalen Regelung entgegen, die Unionsbürger vom Sozialhilfebezug ausschließt, sofern die nach Art. 6 der Richtlinie 2004/38 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2004 zulässige Höchstdauer des Aufenthalts überschritten ist und auch nach anderen Vorschriften kein Aufenthaltsrecht besteht?
3.
Für den Fall, dass Frage 1 bejahend beantwortet wird, steht Art. 12 EG einer nationalen Regelung entgegen, die Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU selbst von den den Sozialhilfeleistungen ausschließt, die illegalen Migranten gewährt werden?
(1) ABl. Nr. L 158, S. 77
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